© Alami Architektur
Energieberatung
Startberatung
Die Sonderaktion „Start-Beratung Energie“
Die energetische Verbesserung von Gebäuden ist ein wichtiger Beitrag, das umweltpolitische Ziel einer
erheblichen CO2-Reduzierung zu erreichen. Viele Gebäudeeigentümer unterschätzen die Energie- und
Kosteneinsparpotenziale, die sich aus den heutigen Möglichkeiten der rationellen Energieversorgung
ergeben. In der qualifizierten Beratung von Gebäudeeigentümern, wie durch bauliche Maßnahmen
Energie gespart und den Anforderungen der EnEV entsprochen werden kann, sieht die
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ein zusätzliches Betätigungsfeld für Ihre Mitglieder.
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Vor-Ort Beratung
Eine Energieberatung vor Ort (Vor-Ort-Beratung) soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg
aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Durch eine
energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. Eine
Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung) wird deshalb vom Bund gefördert.
Im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude zeigt Ihnen ein Energieberater, wie Sie Energie
sparen können. Der Energieberater ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes.
Auf dieser Grundlage erstellt er für Sie ein passendes Sanierungskonzept. Er schlägt Ihnen also vor, wie
Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Der Energieberater
weist auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können. Die Ergebnisse fasst er in einem
schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen, den er Ihnen aushändigt und in einem Abschlussgespräch erläutert
Der Zuschuss wird an den Energieberater gezahlt. Dieser ist aber verpflichtet, Ihnen ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in
Rechnung zu stellen.
Sie haben die Wahl, ob der Energieberater entweder
•
die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem KfW-Effizienzhaus darstellt oder
•
aufzeigt, wie das Gebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend
energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann.
Ihre persönlichen Verhältnisse oder Wünsche können bei einer Vor-Ort-Beratung in bestimmtem Umfang berücksichtigt werden. So haben Sie
die Wahl zwischen zwei Beratungsalternativen.
Planen Sie, Ihre Immobilie zeitlich gestreckt zu modernisieren, etwa weil Ihre finanziellen Möglichkeiten dies erfordern? Dann zeigt Ihnen der
Energieberater, wie sich Ihr Wohngebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen
umfassend sanieren lässt.
Wollen Sie dagegen möglichst bald in einem Haus mit einem hohen, und damit zeitgemäßen, energetischen Niveau wohnen? Dann kommt für
Sie eine Gesamtsanierung in einem Zuge in Betracht, an deren Ende ein KfW-Effizienzhaus steht. Der Energieberater wird auf Ihren Wunsch
hin ein entsprechendes energetisches Sanierungskonzept erstellen.
Gleichgültig aber, für welche Variante Sie sich bei einer Vor-Ort-Beratung entscheiden: Sie sollten den Energieberater bitten, Ihnen die
Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) darzustellen. Der
iSFP ist ein neu entwickeltes Beratungsinstrument und präsentiert Ihnen die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich und mit
besonderer Anschaulichkeit. Design und Struktur des iSFP sind dabei standardisiert. Zur Veranschaulichung wird überdies das Mittel der
farblichen Visualisierung gezielt eingesetzt: Dadurch wird es Ihnen einerseits leicht gemacht, sich ein Bild vom energetischen Ausgangszustand
des Wohngebäudes zu machen. Andererseits können Sie sich besser vorstellen, wie sich die Energieeffizienz des Gebäudes bei Umsetzung
der einzelnen Sanierungsvorschläge schrittweise verbessert.
Nicht zu verwechseln ist eine Vor-Ort-Beratung mit der Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises. Als Grundlage für
Sanierungsentscheidungen ist ein Gebäudeenergieausweis deutlich weniger geeignet als ein iSFP, dessen Informationsgehalt erheblich höher
zu veranschlagen ist.
Zum Förderverfahren
Zielgruppen
Das Angebot einer Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an folgende Zielgruppen:
•
Eigentümer von Wohgebäuden
•
Wohnungseigentümergemeinschaften
•
Nießbrauchberechtigte
•
Mieter/Pächter
Fördervoraussetzungen
Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn
•
Ihr Gebäude in Deutschland steht,
•
der Bauantrag bis zum 31. Januar 2002 gestellt wurde,
•
das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.
Förderhöhe
Zuschuss in Höhe von 60% des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal
1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung
oder Beiratssitzung.
Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater ausgezahlt wird. Der Berater ist jedoch
verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.
Ablauf des Förderverfahrens
1.
Sie beauftragen einen zugelassenen Energieberater mit der Durchführung einer Energieberatung für Wohngebäude. Der Energieberater
stellt dann beim BAFA einen Zuschussantrag für Ihr Wohngebäude und erhält einen Förderbescheid.
2.
Der Energieberater hat nun maximalneun Monate Zeit, die Beratung durchzuführen und Ihnen den Energieberatungsbericht
auszuhändigen sowie zu erläutern (nutzen Sie diese Gelegenheit, um dem Berater Fragen zu stellen!). Für seine Beratungsleistung stellt Ihnen
der Energieberater eine um den Zuschuss reduzierte Rechnung aus.
3.
Nach dem Erläuterungsgespräch, das mit Ihrem Einverständnis auch telefonisch geführt werden kann, müssen Sie und der
Energieberater noch die Verwendungsnachweiserklärung unterzeichnen. Diese legt der Energieberater zusammen mit der Rechnung und dem
Energieberatungsbericht dem BAFA zur Prüfung vor. Zuletzt wird der Zuschuss an den Berater ausgezahlt.
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Energieausweis
Was ist ein Energieausweis?
Ähnlich der seit langem bekannten Kennzeichnung bei der sogenannten „weißen Ware“, also
Kühlschränken, Geschirrspüler oder Waschmaschinen, überträgt der Energieausweis das Prinzip auf
Gebäude. Auch Laien können so mit einem Blick erkennen, ob der Energiebedarf ihres zukünftigen
Heimes eher hoch oder niedrig ist.
Der Energieausweis (Muster) bietet eine schnelle Übersicht zum Energieverbrauch Ihres Gebäudes – bei
den steigenden Energiepreisen eine wichtige Information. Der Energieausweis informiert über
Schwachstellen am Gebäude und des Heizungssystems und schlägt Maßnahmen vor um die
energetische Qualität zu verbessern, den Wert des Gebäudes zu steigern und die Umwelt vor Schadstoffen zu schützen.
Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 am 1.Oktober 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen in Bestandsgebäuden ab dem 01. Juli 2008
schrittweise verpflichtend eingeführt.
Warum einen Energieausweis?
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